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   BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06   

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BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06 (https://dejure.org/2006,5894)
BVerfG, Entscheidung vom 12.07.2006 - 2 BvR 513/06 (https://dejure.org/2006,5894)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Juli 2006 - 2 BvR 513/06 (https://dejure.org/2006,5894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über Befangenheitsantrag unter Mitwirkung der abgelehnten Richter

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs des Beschwerdeführers durch einen von den abgelehnten Richtern selbst erlassenen Beschluss; Verkennung des Gewährleistungsgehalts dieses Rechts; Ausschluss der abgelehnten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 8, 376
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    a) Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; - 48, 246 [254]; - 82, 286 [296]; - 95, 322 [327]).

    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 [213 f.]; - 21, 139 [145 f.]; - 30, 149 [153]; - 40, 268 [271]; - 82, 286 [298]; - 89, 28 [36]).

    b) Eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, kann nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß gelten (vgl. BVerfGE 82, 286 [299]).

    Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 [299]).

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u. a. -, NJW 2005, S. 3410 ff. und vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - jeweils m. w. N. der Senatsrechtsprechung).

    Ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, steht nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich; diese Rechtsauffassung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, unter B. II. 1. der Gründe; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 -, NJW 2005, S. 3436 [3437]; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 26 a Rn. 4).

    Eine gleichwohl erfolgende Ablehnung nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist dann - weil vom Wortlaut der Vorschrift nicht gedeckt - willkürlich (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006, a. a. O.; BGH, Beschluss vom 10. August 2005, a. a. O.).

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Ein Ablehnungsgesuch, dessen Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung des Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist, steht nach der herrschenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum einem Ablehnungsgesuch ohne Angabe eines Ablehnungsgrundes gleich; diese Rechtsauffassung ist auch aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, unter B. II. 1. der Gründe; BGH, Beschluss vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05 -, NJW 2005, S. 3436 [3437]; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 26 a Rn. 4).

    Eine gleichwohl erfolgende Ablehnung nach § 26 a Abs. 1 Nr. 2 StPO ist dann - weil vom Wortlaut der Vorschrift nicht gedeckt - willkürlich (Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006, a. a. O.; BGH, Beschluss vom 10. August 2005, a. a. O.).

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 10, 200 [213 f.]; - 21, 139 [145 f.]; - 30, 149 [153]; - 40, 268 [271]; - 82, 286 [298]; - 89, 28 [36]).

    Die Auslegung solcher Vorschriften hat sich streng am Wortlaut zu orientieren (BVerfGE 30, 149 [155]).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u. a. -, NJW 2005, S. 3410 ff. und vom 5. Juli 2005 - 2 BvR 497/03 -, NVwZ 2005, S. 1304 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 - jeweils m. w. N. der Senatsrechtsprechung).

    Auf Fälle "offensichtlicher Unbegründetheit" des Ablehnungsgesuchs darf das vereinfachte Ablehnungsverfahren wegen des sonst vorliegenden Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht ausgedehnt werden (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2005, a. a. O., S. 3412).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    a) Ziel der Verfassungsgarantie ist es, der Gefahr einer möglichen Einflussnahme auf den Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung vorzubeugen, die durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter eröffnet sein könnte (vgl. BVerfGE 17, 294 [299]; - 48, 246 [254]; - 82, 286 [296]; - 95, 322 [327]).

    Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtsuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 [327]).

  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133 [144 f.]; - 98, 218 [263]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt der vertretbaren Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (BVerfGE 86, 133 [144 f.]; - 98, 218 [263]).
  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Die Entscheidung eines Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, verletzt den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nicht schon dann, wenn das Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruhte (BVerfGE 31, 145 [164]).
  • OLG Saarbrücken, 15.09.1965 - Ws 148/65
    Auszug aus BVerfG, 12.07.2006 - 2 BvR 513/06
    Dies entspricht auch der Auffassung des disziplinarrechtlichen Schrifttums (vgl. Claussen/Janzen, BDO, 8. Aufl., § 107 Rn. 2; Köhler/Ratz, BDO, 2. Aufl., § 107 Rn. 2; Schütz, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, 3. Aufl., § 107 DO NW Rn. 2; Weiß, in: GKÖD, Bd. II, K § 107 BDO Rn. 23) und der strafprozessualen Rechtsprechung und Literatur zu der vergleichbaren Vorschrift des § 23 Abs. 2 Satz 1 StPO (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15. September 1965 - Ws 148/65 -, NJW 1966, S. 167; Wendisch, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 23 Rn. 24 f.; Pfeiffer, in Karlsruher Kommentar zur StPO, § 23 Rn. 4; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 23 Rn. 6; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl., § 23 Rn. 2).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

    Grundrecht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (nur teilweise Entscheidung

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56

    Friedensrichter Baden-Württemberg

  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75

    Vorbefaßter Richter

  • BVerwG, 09.07.1973 - I D 45.73
  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Dementsprechend liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die betroffene Sach- oder Rechtsfrage bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des Verfahrens war, das zu der angegriffenen Entscheidung führte (BVerfG, , Beschluss vom 12.7.2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376) .
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R

    Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als

    Andererseits liegt keine unzulässige Überraschungsentscheidung vor, wenn die Problematik bereits Gegenstand von Äußerungen der Beteiligten des Verfahrens war, das zu der angegriffenen Entscheidung führte (BVerfG, [Kammer], Beschluss vom 12.7. 2006 - 2 BvR 513/06 - BVerfGK 8, 376).
  • BVerfG, 12.09.2007 - 2 BvR 2335/06

    Befangenheit eines Richters bei Vorbefassung

    Das Ausgangsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof - Disziplinarhof - war bereits Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 2 BvR 513/06, der die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Juli 2006 überwiegend stattgab.
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